Rechtsprechung
FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Zahlung von Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit an einen GmbH-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 28.08.2009 - 6 K 2077/08
- FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 03.08.2005 - I R 7/05
VGA: Gesellschafter-Geschäftsführer - Zuschläge für Sonn- Feiertagsarbeit
Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009, I B 208/08, Juris; BFH, BFH/NV 2006, 131 ;… BFH, BFH/NV 2005, 247).In Ausnahmefällen kann die Zahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen steuerrechtlich anzuerkennen sein, wenn nämlich eine Vereinbarung über die Zahlung solcher Zuschläge nicht nur mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch mit gesellschaftsfremden Arbeitnehmern abgeschlossen worden ist und dies den Schluss rechtfertigt, dass die Vereinbarung allein auf betrieblichen Gründen beruht (BFH, BFH/NV 2006, 131 ).
Eine Ausnahme kommt auch nicht deswegen in Betracht, weil die Geschäftsführer für ihren besonderen Arbeitseinsatz bereits eine anderweitige erfolgsabhängige Vergütung erhalten (…BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BFH/NV 2006, 131 ).
- BFH, 17.09.2007 - I B 65/07
Sonn- und Feiertagszuschläge beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Davon kann nur ausgegangen werden, wenn gesellschaftsfremden Arbeitnehmern in leitender Funktion ebenfalls Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit vergütet wird und diese Arbeitnehmer Gesamtbezüge in ähnlicher Höhe wie der Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen (BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BStBl. II 2005, 307).Eine Ausnahme kommt auch nicht deswegen in Betracht, weil die Geschäftsführer für ihren besonderen Arbeitseinsatz bereits eine anderweitige erfolgsabhängige Vergütung erhalten (BFH, BFH/NV 2008, 249 ;… BFH, BFH/NV 2006, 131 ).
Nach Überzeugung des Gerichts waren daher nicht ausschließlich betriebliche Gründe für die Zahlung der Zuschläge an K ausschlaggebend, vielmehr sollte diesem aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden (BFH, BFH/NV 2008, 249 ;… BFH, BFH/NV 2005, 247).
- BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
VGA - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009, I B 208/08, Juris;… BFH, BFH/NV 2006, 131 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).Nach Überzeugung des Gerichts waren daher nicht ausschließlich betriebliche Gründe für die Zahlung der Zuschläge an K ausschlaggebend, vielmehr sollte diesem aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden (…BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).
- BFH, 14.07.2004 - I R 111/03
Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Davon kann nur ausgegangen werden, wenn gesellschaftsfremden Arbeitnehmern in leitender Funktion ebenfalls Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit vergütet wird und diese Arbeitnehmer Gesamtbezüge in ähnlicher Höhe wie der Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen (…BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BStBl. II 2005, 307). - BFH, 11.12.1991 - I R 49/90
Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen …
Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH, BStBl. II 1992, 434). - BFH, 24.02.2009 - I B 208/08
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überstundenvergütung für den …
Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009, I B 208/08, Juris;… BFH, BFH/NV 2006, 131 ;… BFH, BFH/NV 2005, 247).