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   FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08   

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https://dejure.org/2009,43849
FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08 (https://dejure.org/2009,43849)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2009 - 6 K 2077/08 (https://dejure.org/2009,43849)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2009 - 6 K 2077/08 (https://dejure.org/2009,43849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Zahlung von Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit an einen GmbH-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.08.2005 - I R 7/05

    VGA: Gesellschafter-Geschäftsführer - Zuschläge für Sonn- Feiertagsarbeit

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009, I B 208/08, Juris; BFH, BFH/NV 2006, 131 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).

    In Ausnahmefällen kann die Zahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen steuerrechtlich anzuerkennen sein, wenn nämlich eine Vereinbarung über die Zahlung solcher Zuschläge nicht nur mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch mit gesellschaftsfremden Arbeitnehmern abgeschlossen worden ist und dies den Schluss rechtfertigt, dass die Vereinbarung allein auf betrieblichen Gründen beruht (BFH, BFH/NV 2006, 131 ).

    Eine Ausnahme kommt auch nicht deswegen in Betracht, weil die Geschäftsführer für ihren besonderen Arbeitseinsatz bereits eine anderweitige erfolgsabhängige Vergütung erhalten (BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BFH/NV 2006, 131 ).

  • BFH, 17.09.2007 - I B 65/07

    Sonn- und Feiertagszuschläge beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn gesellschaftsfremden Arbeitnehmern in leitender Funktion ebenfalls Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit vergütet wird und diese Arbeitnehmer Gesamtbezüge in ähnlicher Höhe wie der Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen (BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BStBl. II 2005, 307).

    Eine Ausnahme kommt auch nicht deswegen in Betracht, weil die Geschäftsführer für ihren besonderen Arbeitseinsatz bereits eine anderweitige erfolgsabhängige Vergütung erhalten (BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BFH/NV 2006, 131 ).

    Nach Überzeugung des Gerichts waren daher nicht ausschließlich betriebliche Gründe für die Zahlung der Zuschläge an K ausschlaggebend, vielmehr sollte diesem aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden (BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 24/04

    VGA - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009, I B 208/08, Juris; BFH, BFH/NV 2006, 131 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).

    Nach Überzeugung des Gerichts waren daher nicht ausschließlich betriebliche Gründe für die Zahlung der Zuschläge an K ausschlaggebend, vielmehr sollte diesem aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden (BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 111/03

    Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn gesellschaftsfremden Arbeitnehmern in leitender Funktion ebenfalls Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit vergütet wird und diese Arbeitnehmer Gesamtbezüge in ähnlicher Höhe wie der Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen (BFH, BFH/NV 2008, 249 ; BFH, BStBl. II 2005, 307).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH, BStBl. II 1992, 434).
  • BFH, 24.02.2009 - I B 208/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überstundenvergütung für den

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 6 K 2077/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit mit dem Tätigkeitsprofil eines GmbH-Geschäftsführers i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt zur verdeckten Gewinnausschüttung (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Februar 2009, I B 208/08, Juris; BFH, BFH/NV 2006, 131 ; BFH, BFH/NV 2005, 247).
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